Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Carrosseriewerk

Unser klar definiertes Ziel sind uneingeschränkt zufriedene Kunden. Unsere Vertrags-bedingungen sind entsprechend kundenfreundlich. 

1. Auftraggeber

Auftraggeber ist in jedem Fall der Fahrzeugbesitzer. Bei Firmen kann es der eingetragene Lenker oder die verantwortliche Person sein. Der Auftrag wird in aller Regel mündlich übergeben. Die Versicherung erteilt nie einen Auftrag.

2.  Kosten

Wir orientieren den Kunden über die geschätzte Schadenhöhe. Bei dieser Preisangabe handelt es sich um eine Grobschätzung. Die effektiven Kosten lassen sich oft erst nach der Demontage von beschädigten Bauteilen bestimmen. Übersteigen die Reparaturkosten 70% des Fahrzeugwertes orientieren wir den Kunden dahingehend, dass er sich vertieft mit der Reparaturwürdigkeit auseinandersetzt.

3. Versicherung

Wird der Schadenfall über eine Versicherung erledigt, vertreten wir die Interessen unserer Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. Wird der Schaden durch die Versicherung unseres Kunden erledigt, klären wir nach Möglichkeit die Deckung vorgängig ab. Dieses Vorgehen ist zwingend bei Parkschäden. Bei der Erledigung durch eine Drittversicherung (Haftpflichtschaden) ist eine Abklärung der Deckung in der Regel nicht möglich. Oft wird die Haftung viel später beurteilt, allenfalls werden sogar Gerichte eingeschaltet. Betrachten wir die Forderung unseres Kunden ganz oder teilweise als gerechtfertigt, werden wir unseren Kunden bei dessen Geltendmachung unterstützen. Bei Aussicht auf Erfolg schieben wir die Zahlungsfälligkeit ohne Verzugszinskosten hinaus. Der Kunde als direkter Auftraggeber bleibt jedoch zu jeder Zeit haftbar. 

4. Zahlung

Ohne anderslautende Vereinbarung gilt ein Zahlungsziel von 20 Tagen ab Rechnungsstellung. Ausnahme siehe Art. 2 «Kosten». Abweichende Vereinbarungen sind möglich und werden entsprechend mitgeteilt. 

5. Garantie

Zusätzlich geben wir eine Garantie (Gewährleistungspflicht) von 2 Jahre wenn nichts anderes vereinbart ist. 

6. Der Gerichtsstand

Für alle sich ergebenden Streitigkeiten und damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche ist der Sitz des Garagenbetriebes, soweit von Gesetzes wegen kein zwingender Gerichtsstand vorgesehen ist. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Kunde Sitz / Wohn Sitz im Ausland hat. Dem Gargenbetrieb steht es auch offen, den Kunden auch an deren Sitz / Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts oder sonstiger internationaler Vereinbarungen.

Stand: Januar 2017


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Spritzwerk

1. Allgemeines

1.1 Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung der carrosserie-nidwalden gmbh, dass sie die Bestellung annimmt (Verkaufs-Auftragsbestätigung), abgeschlossen. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten sind unverbindlich.

1.2 Diese allgemeinen Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Verkaufs-Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anders lautende Bedingungen des Bestellers haben nur ihre Gültigkeit, soweit sie von der carrosserie-nidwalden gmbh ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind.

1.3 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürften zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen

Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung massgebend.Material und Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden besonders verrechnet.

3. Pläne und technische Unterlagen

3.1 Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich zugesichert sind.

3.2 Jede Vertragspartei behält sich alle Rechte an Plänen und technischen Unterlagen vor, die sie der anderen ausgehändigt hat. Die empfangende Vertragspartei anerkennt diese Rechte und wird die Unterlagen nicht ausserhalb des Zwecks verwenden, zu dem sie ihr übergeben worden sind.

4. Liefertermine

Die carrosserie-nidwalden gmbh hält die Liefertermine nach bester Möglichkeit ein. Liefertermine beruhen jedoch auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.

5.Gewährleistung/Prüfung der Lieferung durch den Kunden

Die carrosserie-nidwalden gmbh gewährt auf die Produkte eine Zwei Jahres-Garantie, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe an den Kunden. Der Kunde hat die Lieferung sofort nach Erhalt und vor dem Gebrauch oder Weiterverarbeitung zu prüfen und der carrosserie-nidwalden gmbh allfällige Mängel umgehend, spätestens aber innert 2 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Allfällige versteckte Mängel hat der Kunde sofort nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Weitere Rechte des Bestellers wegen mangelhafter Lieferung, d.h. die Haftung für Mangelfolgeschäden, Geltendmachung von indirekten Schäden wie z.B. Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn oder Ersatz von Schäden anderer Art, sowie Schäden aus Haftung Dritter, gleich gültig aus welchem Rechtsgrund, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

6. Nachbesserung

Erweist sich die Lieferung als nicht vertragsgemäss, hat der Kunde der carrosserie-nidwalden gmbh eine angemessen Frist einzuräumen, innert welcher die Mängel, welche die carrosserie-nidwalden gmbh zu vertreten hat, auf ihre Kosten beheben kann. Die Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn die carrosserie-nidwalden gmbh den Mangel nicht innert einer angemessenen Frist beseitigt.

7.Transport

7.1 Wird der Transport seitens des Kunden ausgeführt, oder beauftragt die carrosserie-nidwalden gmbh im Auftrag und für Rechnung des Kunden einen Transporteur, liegt das Risiko insbesondere für Transportschäden bis und mit Ablad (Anlieferung) bzw. ab Beginn Auflad (Auslieferung) im Werk von der carrosserie-nidwalden gmbh beim Kunden.

7.2 Wird der Transport durch Paint-Styling AG ausgeführt, haftet diese für Transportschäden, insoweit sie ein Verschulden trifft (ohne Auf- und Ablad).

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Die Zahlungen sind am Domizil der carrosserie-nidwalden gmbh ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten. Mangels anderweitiger Vereinbarung ist der Preis innert 30 Tagen nach Ablieferung zu bezahlen.

8.2 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit einen Zins von 5% zu entrichten. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

8.3 Die carrosserie-nidwalden gmbh ist berechtigt, bei grösseren Aufträgen ab Fr. 5‘000.00 eine Akontozahlung in der Höhe von mindestens 25 %, jedoch maximal 50 % einzufordern. Ein im Vertrag festgehaltener Zahlungsplan geht dieser Regelung vor.

8.4 Der Aufraggeber darf Zahlungen wegen Beanstandungen Ansprüchen oder von der carrosserie-nidwalden gmbh nicht anerkannten Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.

9. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist der Standort der carrosserie-nidwalden gmbh, Kanton Nidwalden. Die carrosserie-nidwalden gmbh ist allerdings berechtigt, den Kunden an dessen Firmensitz zu verklagen. Es gilt in jedem Falle schweizerisches Recht. Die Anwendung des Wiener Kaufrechts (UNO Übereinkommen über den internationalen Warenkauf) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

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